Richtlinien: Beitrag zur Gemeinschafts-Zone
Titelsatz-Beitrag
Service-Level-Vereinbarung
- Jegliche Änderungen an Gemeinschaftszonen-Titelsätzen spiegelt sich automatisch in den Datensätzen jeder Institution wieder, die den Gemeinschaftszonen-Titelsatz verwendet.
- Bei der Speicherung eines bearbeiteten Gemeinschaftszonen-Titelsatzes wird dieser unter Verwendung des Gemeinschaftszonen-MD-Registers und mit Überprüfungsroutinen validiert. Er wird außerdem unter Verwendung der Gemeinschaftszonen-Normalisierungsroutinen normalisiert.
- Datensätze, die von einem Mitglied der Gemeinschaft bearbeitet wurden, können mit eingehenden, erweiterten Lieferanten-Datensätzen zusammengeführt werden, was ein Überschreiben der Bearbeitungen verursachen könnte.
- Ex Libris nimmt daher für die Bearbeitungsmöglichkeiten von Titelsätzen durch die Gemeinschaft die folgenden Einschränkungen vor:
- Beitragende dürfen das Feld 022 nicht ändern.
Diese Einschränkung wird beibehalten, da das Feld 022 als Übereinstimmungspunkt für die CDI sowie die Anreicherung der Gemeinschaftszone und der automatische Upload elektronischer Bestände verwendet wird. Darüber hinaus verlassen sich einige Portfolios noch immer auf das Feld 022 bei der Verknüpfung, sodass die Bearbeitung dieses Felds möglicherweise die Verknüpfung für andere Institute unterbricht.
- Beitragende dürfen keine neuen Datensätze hinzufügen, solange diese nicht als Teil einer Sammlung beigetragen werden (Einzelheiten siehen unten).
- Beitragende müssen sich innerhalb von Institutionen befinden, die mit Alma in die Produktionsphase übergegangen sind, um Titelsätze innerhalb der Gemeinschaftszone bearbeiten zu können.
- Beitragende dürfen das Feld 022 nicht ändern.
Portfolio-Beitrag
Service-Level-Vereinbarung
- Die Gemeinschafts-Zone kann derzeit nur Portfolios zu Sammlungen vom Typ Sonstige E-Zeitschriften Kostenlose E‐Books und U.S.- Regierungsdokumente beitragen. Alle übrigen Sammlungen verbleiben unter der Schirmherrschaft von Ex Libris.
- Jede Modifikation eines Portfolios innerhalb der Gemeinschaftszone führt auch zu einer Änderung des Portfolios jeder Institution, die das Portfolio aktiviert hat.
- Portfolios können hinzugefügt oder verändert, aber nicht gelöscht werden.
- Beitragende müssen sich innerhalb von Institutionen befinden, die mit Alma in die Produktionsphase übergegangen sind, um der Gemeinschaftszone Portfolios hinzufügen zu können.
Sammlungs-Beitrag
Anforderungen für Einreichungen – Allgemeines
- wissenschaftlicher Natur sind
- für andere Institutionen relevant sind; vermeiden Sie die Einreichung von Sammlungen, die auf Ihre Institution maßgeschneidert sind
- nicht bereits innerhalb der Gemeinschaftszone auffindbar sind
Anforderungen für Einreichungen - Inhalt
- Einen Titelsatz, der die Sammlung beschreibt
- Portfolios, die den gesamten relevanten Inhalt wiederspiegeln, der als Teil der Sammlung erlangt werden kann
- Einen vollständigen Titelsatz für jedes Exemplar des Paketes
- Verknüpfungsinformationen für jedes Portfolio
- Ein Parser auf der Seite Elektronischer Service-Editor - Wenn die Ziel-URL jedes Portfolios genau dem Wert der Anweisung jkey = statement in den Parametern des Portfolio-Parsers entspricht, verwenden Sie einen Bulk::BULK Parser
- Erfassungsinformationen für jedes Portfolio (nur fortlaufender Inhalt)
- Schnittstellenname
- Verknüpfungsebene (im elektronischen Service)
- Einen Titelsatz auf Sammlungs-Ebene
- Eine Verknüpfung zur Kern-Schnittstelle
Service-Level-Vereinbarung
- Beitragende müssen sich innerhalb von Institutionen befinden, die mit Alma in die Produktionsphase übergegangen sind, um der Gemeinschaftszone Sammlungen hinzufügen zu können.
- Sobald eine Sammlung eingereicht wurde, kann diese bis zur Bestätigung der Benutzer innerhalb der Gemeinschaftszone nicht weiter bearbeitet werden.
- Das Ex Libris Datenservice-Team wird dem Einreicher innerhalb von fünf Werktagen antworten. Zu den möglichen Antworten gehören:
- Beitrag bestätigt
- Beitrag kann nicht in die Gemeinschaftszone aufgenommen werden (einschließlich einer Begründung)
- Weitere Informationen erforderlich
Beitragen Allgemeiner E-Services
Sie können Ihre allgemeinen elektronischen Dienste zur Gemeinschaftszone beitragen und die allgemeinen elektronischen Dienste, die andere Institutionen zur Gemeinschaftszone beigetragen haben, kopieren und nutzen. Sobald der allgemeine elektronische Service in die Institution kopiert wurde, kann die Institution Änderungen daran vornehmen, um ihn an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Wenn ein allgemeiner elektronischer Service beigetragen wird, werden auch alle zugehörigen Regeln beigetragen.
Die von der Netzwerkinstitution festgelegten allgemeinen elektronischen Services werden von der Netzwerkinstitution verwaltet und können daher von der Mitgliedsinstitution nicht bearbeitet oder bereitgestellt werden. Um den allgemeinen elektronischen Service an Konsortienmitglieder zuzuteilen, wird der Prozess Benutzungs-Netzwerkkonfiguration zuteilen verwendet (siehe Konfiguration der Benutzungsinformationen in der Netzwerkzone ).