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    Richtlinien: Beitrag zur Gemeinschafts-Zone

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    Einen der größten Werte von Alma stellt dessen Nutzergemeinschaft dar. Beispielsweise arbeitet Ex Libris daran,zusätzliche Optionen zu schaffen, die Ihnen eine aktive Rolle und Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaftszone ermöglichen. Die Klugheit einer breiten Basis einzusetzen, dient dem Vorteil aller Benutzer von Alma.
    Aus diesem Grund hat Ex Libris einen Rahmen für Beiträge zur Gemeinschaftszone etabliert. Dieser Begriff bedeutet schlicht, dass Sie der Gemeinschaftszone Daten hinzufügen können, damit diese mit der größeren Alma-Gemeinschaft geteilt werden können.
    Die Gemeinschafts-Zone bietet Benutzern die Möglichkeit, Titelsätze zu ändern, Portfolios den Sammlungen vom Typ Kostenlose E-Zeitschriften, Sonstige E-Zeitschriften, Sonstige Kostenlose E‐Books und U.S.- Regierungsdokumente, Beiträge zu Sammlungen und Beiträge zu allgemeinen E-Services.
    Kontaktieren Sie bitte den Ex libris Support, um Beitragsprivilegien zu erhalten.
    Für weitere Informationen zu den Standards und Richtlinien zur Katalogisierung siehe das Dokument Alma Gemeinschafts-Katalog: Katalogisierungs-Standards, Richtlinien, Rechte und Verpflichtungen.
    Die Richtlinien werden in folgenden Abschnitten beschrieben:
    Weitere Informationen zum Thema Beitrag zur Gemeinschafts-Zone finden Sie unter:

    Titelsatz-Beitrag

    Sie hatten stets die Möglichkeit, Gemeinschaftszonen-Datensätze, die Sie in Ihren Bestand kopiert haben, lokal anzureichern. Indem Sie Ihre Datensätze direkt in der Gemeinschaftszone anreichern, kann von der Arbeit anderer Bibliotheken innerhalb der Gemeinschaft profitieren.
    Für Änderungen, von denen die breite Gemeinschaft nicht profitieren würde, können Benutzer den Datensatz in den Katalog der lokalen Institutionszone übertragen. Die gesamte Verwaltung dieses Datensatzes erfolgt anschließend lokal und es wird keine Verknüpfung zum allgemeinen Datensatz beibehalten.
    Beachten Sie, dass Sie ohne Kopieren von Datensätzen in Ihren Bestand auch lokale Erweiterungen in mit der Gemeinschaftszone verknüpften Titelsätzen erstellen und verwalten können, um Ihre eigenen geschützten Informationen aufzuzeichnen. Siehe Arbeiten mit lokalen Erweiterungsfeldern für Gemeinschaftszonen-Datensätze für weitere Informationen.

    Service-Level-Vereinbarung

    Die nachfolgenden Punkte beschreiben die Service-Level-Vereinbarung in Bezug auf Titelsatz-Beiträge:
    • Jegliche Änderungen an Gemeinschaftszonen-Titelsätzen spiegelt sich automatisch in den Datensätzen jeder Institution wieder, die den Gemeinschaftszonen-Titelsatz verwendet.
    • Bei der Speicherung eines bearbeiteten Gemeinschaftszonen-Titelsatzes wird dieser unter Verwendung des Gemeinschaftszonen-MD-Registers und mit Überprüfungsroutinen validiert. Er wird außerdem unter Verwendung der Gemeinschaftszonen-Normalisierungsroutinen normalisiert.
    • Datensätze, die von einem Mitglied der Gemeinschaft bearbeitet wurden, können mit eingehenden, erweiterten Lieferanten-Datensätzen zusammengeführt werden, was ein Überschreiben der Bearbeitungen verursachen könnte.
    • Ex Libris nimmt daher für die Bearbeitungsmöglichkeiten von Titelsätzen durch die Gemeinschaft die folgenden Einschränkungen vor:
      • Beitragende dürfen das Feld 022 nicht ändern.
        Diese Einschränkung wird beibehalten, da das Feld 022 als Übereinstimmungspunkt für die CDI sowie die Anreicherung der Gemeinschaftszone und der automatische Upload elektronischer Bestände verwendet wird. Darüber hinaus verlassen sich einige Portfolios noch immer auf das Feld 022 bei der Verknüpfung, sodass die Bearbeitung dieses Felds möglicherweise die Verknüpfung für andere Institute unterbricht.
      • Beitragende dürfen keine neuen Datensätze hinzufügen, solange diese nicht als Teil einer Sammlung beigetragen werden (Einzelheiten siehen unten).
      • Beitragende müssen sich innerhalb von Institutionen befinden, die mit Alma in die Produktionsphase übergegangen sind, um Titelsätze innerhalb der Gemeinschaftszone bearbeiten zu können.

    Portfolio-Beitrag

    Angesichts ständig neu erscheinender Bücher und Zeitschriften ist es nicht möglich, über alles auf dem Laufenden zu sein. Aus diesem Grund fügen Benutzer häufig lokale Portfolios hinzu, sodass ihre Kunden bereits auf Inhalte zugreifen können, die über die Gemeinschaftszone noch nicht verfügbar sind. Wie im Falle der Titelsätze, ermöglichen Sie mit dem direkten Beitragen von Portfolios zur Gemeinschaftszone (mehr als über die Möglichkeit, Portfolios lokal hinzuzufügen) jedem Teilnehmer, von der Klugheit der Gemeinschaft zu profitieren.

    Service-Level-Vereinbarung

    Die nachfolgenden Punkte beschreiben die Service-Level-Vereinbarung in Bezug auf Portfolio-Beiträge:
    • Die Gemeinschafts-Zone kann derzeit nur Portfolios zu Sammlungen vom Typ Sonstige E-Zeitschriften Kostenlose E‐Books und U.S.- Regierungsdokumente beitragen. Alle übrigen Sammlungen verbleiben unter der Schirmherrschaft von Ex Libris.
    • Jede Modifikation eines Portfolios innerhalb der Gemeinschaftszone führt auch zu einer Änderung des Portfolios jeder Institution, die das Portfolio aktiviert hat.
    • Portfolios können hinzugefügt oder verändert, aber nicht gelöscht werden.
    • Beitragende müssen sich innerhalb von Institutionen befinden, die mit Alma in die Produktionsphase übergegangen sind, um der Gemeinschaftszone Portfolios hinzufügen zu können.

    Sammlungs-Beitrag

    Die internationale Benutzergemeinschaft von Alma besitzt vielfältige Einblicke in die Bedürfnisse von Bibliotheks-Benutzern in den jeweiligen Regionen und weltweit. Daher können Bibliotheken komplette Sammlungen zur Gemeinschaftszone beitragen, sodass Alma-Benutzer von diesem Wissen profitieren können.

    Anforderungen für Einreichungen – Allgemeines

    Ex Libris setzt für eingereichte Sammlungen voraus, dass diese:
    • wissenschaftlicher Natur sind
    • für andere Institutionen relevant sind; vermeiden Sie die Einreichung von Sammlungen, die auf Ihre Institution maßgeschneidert sind
    • nicht bereits innerhalb der Gemeinschaftszone auffindbar sind

    Anforderungen für Einreichungen - Inhalt

    Zur Gemeinschaftszone beigetragene Sammlungen können entweder aus Paketen oder aus Datenbanken bestehen.
    Sammlungen, die aus Paketen bestehen, sollen enthalten:
    • Einen Titelsatz, der die Sammlung beschreibt
    • Portfolios, die den gesamten relevanten Inhalt wiederspiegeln, der als Teil der Sammlung erlangt werden kann
    • Einen vollständigen Titelsatz für jedes Exemplar des Paketes
    • Verknüpfungsinformationen für jedes Portfolio
    • Ein Parser auf der Seite Elektronischer Service-Editor - Wenn die Ziel-URL jedes Portfolios genau dem Wert der Anweisung jkey = statement in den Parametern des Portfolio-Parsers entspricht, verwenden Sie einen Bulk::BULK Parser
    • Erfassungsinformationen für jedes Portfolio (nur fortlaufender Inhalt)
    • Schnittstellenname
    • Verknüpfungsebene (im elektronischen Service)
    Sammlungen, die aus Datenbanken bestehen und ohne Portfolios eingereicht werden, etwa abstrahierende und indizierende Datenbanken wie PubMed, Web of Science, Scopus usw., bei denen Portfolios weniger relevant sind, sollen enthalten:
    • Einen Titelsatz auf Sammlungs-Ebene
    • Eine Verknüpfung zur Kern-Schnittstelle

    Service-Level-Vereinbarung

    Die nachfolgenden Punkte beschreiben die Service-Level-Vereinbarung in Bezug auf Sammlungs-Beiträge:
    • Beitragende müssen sich innerhalb von Institutionen befinden, die mit Alma in die Produktionsphase übergegangen sind, um der Gemeinschaftszone Sammlungen hinzufügen zu können.
    • Sobald eine Sammlung eingereicht wurde, kann diese bis zur Bestätigung der Benutzer innerhalb der Gemeinschaftszone nicht weiter bearbeitet werden.
    • Das Ex Libris Datenservice-Team wird dem Einreicher innerhalb von fünf Werktagen antworten. Zu den möglichen Antworten gehören:
      • Beitrag bestätigt
      • Beitrag kann nicht in die Gemeinschaftszone aufgenommen werden (einschließlich einer Begründung)
      • Weitere Informationen erforderlich

    Beitragen Allgemeiner E-Services

    Sie können Ihre allgemeinen elektronischen Dienste zur Gemeinschaftszone beitragen und die allgemeinen elektronischen Dienste, die andere Institutionen zur Gemeinschaftszone beigetragen haben, kopieren und nutzen. Sobald der allgemeine elektronische Service in die Institution kopiert wurde, kann die Institution Änderungen daran vornehmen, um ihn an ihre Bedürfnisse anzupassen. 

    Wenn ein allgemeiner elektronischer Service beigetragen wird, werden auch alle zugehörigen Regeln beigetragen.

    Die von der Netzwerkinstitution festgelegten allgemeinen elektronischen Services werden von der Netzwerkinstitution verwaltet und können daher von der Mitgliedsinstitution nicht bearbeitet oder bereitgestellt werden. Um den allgemeinen elektronischen Service an Konsortienmitglieder zuzuteilen, wird der Prozess Benutzungs-Netzwerkkonfiguration zuteilen verwendet (siehe Konfiguration der Benutzungsinformationen in der Netzwerkzone ).